Nutzungsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

1. Räumlich

Diese AGBs gelten weltweit, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

2. Persönlich

Diese AGBs regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Firma Auto Leder Atelier GmbH (kurz: Smart Leather) und
– den Zulieferern von Smart Leather,
– den von Smart Leather belieferten Händlern,
– Endkunden, die mit Smart Leather unmittelbar in Kontakt treten.

Vorstehende Personen werden als „Vertragspartner“ bezeichnet.
II. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINUNGEN VON VERTRAGSPARTNERN

Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird durch Smart Leather ausdrücklich widersprochen und sie sind daher unverbindlich.

AGBs von Vertragspartnern verpflichten Smart Leather nur, wenn sich Smart Leather ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
III. ALLGEMEINES
1. Vertragsabschlüsse

Angebote von Smart Leather sind grundsätzlich freibleibend. Dies gilt insbesondere für mündliche Angebote, die durch den Außendienst von Smart Leather offeriert werden.

Soweit Angebote von Smart Leather verbindlich sein sollen, bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch gewahrt, sofern die Angebote per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden.

Wird durch einen Vertragspartner einem Angebot nicht innerhalb von drei Tagen ab Zugang widersprochen, ist der Vertrag zwischen Smart Leather und dem Vertragspartner mit dem Inhalt des Angebots geschlossen. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Kaufmann handelt.

Ändert der Vertragspartner das ihm von Smart Leather zugegangene Angebot ab und gibt er dieses abgeänderte Angebot gegenüber Smart Leather als neues Angebot ab, so kommt ein Vertrag über dieses abgeänderte Angebot nicht zustande, sofern Smart Leather auf dieses abgeänderte Angebot schweigt. Ein Vertrag über dieses abgeänderte Angebot kommt nur dann zustande, falls Smart Leather dieses ausdrücklich schriftlich annimmt.

Angaben über die Ware von Smart Leather, insbesondere im Hinblick auf deren Beschaffenheit, technische Daten, Maße und anderes sind nur ungefähr und annähernd. Sie sind keine Garantie der Beschaffenheit, es sei denn die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.

6. Salvatorische Klausel

Sollten die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen noch die Gültigkeit des zwischen Smart Leather und dem Vertragspartner geschlossenes Vertrages.
IV. BESONDERE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN FÜR ZULIEFERER
 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Smart Leather und Zulieferern.

2. Bestellungen

Es gilt allein der Inhalt der schriftlichen Bestellungen von Smart Leather.

Die Bestellungen von Smart Leather sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist ist Smart Leather an den zugrundeliegenden Auftrag nicht mehr gebunden, falls eine Bestätigung nicht erfolgt ist.

Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Zulieferer, dass die bestellte Ware die von Smart Leather geforderte Beschaffenheit aufweist.

3. Liefertermine

Die in der Bestellung von Smart Leather genannten Liefertermine sind verbindlich.

Droht eine Verzögerung der Lieferung, ist Smart Leather hiervon unter Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen.

Hat der Zulieferer den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und wurde ihm durch Smart Leather zur Lieferung eine angemessene Frist gesetzt, ist Smart Leather berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

4. Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Zulieferers frei Haus an die Geschäftsadresse von Smart Leather oder an den von Smart Leather angegebenen Lieferort. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt der Zulieferer.

Soweit im Einzelfall „Lieferung ab Werk“ vereinbart ist, hat der Zulieferer für die für Smart Leather günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration zu sorgen.

5. Pflichtverletzung wegen Mängel

Der Zulieferer garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte verletzt werden.

Mängel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden können, zeigt Smart Leather innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an. Mängel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigt Smart Leather innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mängelrüge an den Zulieferer. Die Mängelrüge kann per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Der Zulieferer haftet Smart Leather für sämtliche aus der Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstehenden Schäden.

Die Haftung des Zulieferers für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate ab Übergabe der Ware an Smart Leather oder an den von Smart Leather genannten Abnehmer.

§ 479 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.

6. Produkthaftung

Der Zulieferer stellt Smart Leather von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf Produktschäden beruhen, die ihre Ursache im Bereich des Zulieferers bzw. in dessen Organisationsbereich haben. Der Zulieferer erstattet Smart Leather sämtliche Kosten, die durch Reklamationen entstehen, weil Produktschäden vorlagen.

7. Rechnung und Zahlung

Rechnungen sind in doppelter Ausfertigung durch die Post an die Geschäftsadresse von Smart Leather zu senden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von zehn Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto.

Mit Zahlungen von Smart Leather an den Zulieferer ist weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch ein Verzicht auf die Haftung des Zulieferers wegen Mängelansprüchen verbunden.

8. Abtretung

Der Zulieferer darf Forderungen, die ihm gegenüber Smart Leather zustehen, nur mit schriftlicher Zustimmung von Smart Leather abtreten.

9. Vertraulichkeit bei bereit gestellten Unterlagen und Gegenständen

Sämtliche Unterlagen und Gegenstände, die Smart Leather dem Zulieferer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrags überlässt, bleiben Eigentum von Smart Leather und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung des Auftrags sind sämtliche Unterlagen oder Gegenstände an Smart Leather zurück zu senden.

Der Zulieferer verpflichtet sich, die ihm anlässlich der Ausführung eines Auftrags erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich zur Durchführung von Bestellungen von Smart Leather zu verwenden und sie Dritten nicht zur Kenntnis zu bringen.
V. LIEFERBEDINGUNGEN FÜR VERTRAGSPARTNER, DIE HÄNDLER SIND
1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Rechtsverhältnisse zwischen Smart Leather und Händlern.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von Smart Leather genannten Preise verstehen sich – soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde – ab Werk oder ab Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen nicht enthalten. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und entspricht jeweils dem geltenden Steuersatz.

Erfolgt die Anlieferung der Fahrzeuge bei Smart Leather später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist Smart Leather berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend der bis dorthin eingetretenen Preissteigerung zu erhöhen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald sie dem Händler schriftlich mitgeteilt wurde.

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware netto.

Zurückbehaltungsrechte des Händlers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.

Die Zurückbehaltungsrechte des Händlers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Händler eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Aufrechnung ist nur zulässig, falls die aufzurechnende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Gerät der Händler in Zahlungsverzug, ist Smart Leather berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu fordern, falls der Händler ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist. Sollte dies nicht der Fall sein, beträgt der Zinssatz 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behält sich Smart Leather ausdrücklich vor.

Gerät der Händler mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, ist Smart Leather berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten. Das Rücktrittsrecht besteht zu Gunsten Smart Leather auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers herabzusetzen.

Erklärt Smart Leather den Rücktritt, ist Smart Leather berechtigt, die von Smart Leather gelieferten Waren auf Kosten des Händlers kennzeichnen, lagern und abholen lassen. Der Händler erklärt bereits heute sein Einverständnis dazu, dass die von Smart Leather zur Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände des Händlers betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Diese Einverständniserklärung ist unwiderruflich.

3. Eigentumsvorbehalt

Die von Smart Leather gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen Eigentum von Smart Leather. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB behält sich Smart Leather das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die Smart Leather aus irgendeinem Rechtsgrunde aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Händler zustehen.

Der Händler verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Zur Veräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf Smart Leather übergeht. Zur anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Der Händler tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an Smart Leather ab und zeigt an, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Händler ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit möglichen Widerruf von Smart Leather einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen an dritte Personen ist der Händler in keinem Fall berechtigt.

Auf Verlangen von Smart Leather ist der Händler verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung unverzüglich bekannt zu geben und gegenüber Smart Leather diese Benachrichtigung nachzuweisen. Im Übrigen verpflichtet sich der Händler bereits heute dazu, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen an Smart Leather zu übersenden.

Smart Leather ist gegenüber dem Händler verpflichtet, Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt frei zu geben, sofern deren realisierbarer Wert die Forderung von Smart Leather mehr als 20 % übersteigt.

Der Händler ist verpflichtet, Smart Leather von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Lieferzeit

Smart Leather liefert drei Wochen nach Anlieferung des Kraftfahrzeuges oder Abholung des Kraftfahrzeuges durch Smart Leather.

Gerät Smart Leather mit der Lieferung in Verzug und hat der Händler erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrage nach Ablauf der Nachfrist zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Händlers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, Smart Leather oder Erfüllungsgehilfen von Smart Leather haben die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

Unvorhergesehene Ereignisse, die Smart Leather nicht zu vertreten hat, wie z. B. Energiemangel, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Komponenten, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt und andere, verlängern die Lieferzeit angemessen.

Kann Smart Leather auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Händler als auch Smart Leather zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Versand und Gefahrenübergang: Smart Leather liefert das Kraftfahrzeug frei Haus bei dem Händler an. Versandweg und Versandart werden von Smart Leather bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist Smart Leather nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Händlers verpflichtet. Die Gefahr geht auf den Händler über, sobald die Ware an diesen übergeben wird.

Fristverletzung wegen Mängel: Der Händler hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen, erkennbare Mängel sind innerhalb von einer Woche Smart Leather schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

Die Haftung von Smart Leather gegenüber dem Händler beschränkt sich auf Nacherfüllung, d. h. nach Wahl von Smart Leather auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Händler an Smart Leather zurückgeben.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist Smart Leather hierzu nicht in der Lage, ist der Händler berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Smart Leather haftet wegen Mängel zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Händler ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Weitergehende Ansprüche des Händlers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet Smart Leather nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Händlers.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; Für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die Smart Leather garantiert hat. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

VI. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher:

Für Endverbraucher gelten die Geschäftsbedingungen, wie sie vorstehend für Händler niedergelegt sind und sofern sie sinngemäß auf Endverbraucher anwendbar sind.

Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler gelten für Endverbraucher, die zugleich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, folgende Regelungen: Die von Smart Leather genannten Preise sind Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer.

Der Endverbraucher bezahlt bar gegen Übergabe des Kraftfahrzeuges.

Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist Smart Leather nur dann zur Preiserhöhung berechtigt, falls der Endverbraucher zustimmt. Stimmt der Endverbraucher nicht zu, ist Smart Leather berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

Zurückbehaltungsrechte des Endverbrauchers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Endverbrauchers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, können uneingeschränkt ausgeübt werden.

Wird von Smart Leather an den Endverbraucher mangelhafte Ware ausgeliefert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.